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Immobilienbewertung

So wie es zahlreiche Gründe für die Notwendigkeit eines Immobiliengutachtens gibt, so vielschichtig sind auch die Quellen, aus denen man Immobilienbewertungen beziehen kann.

Kostenlose Immobilienbewertung

Im Internet werden vielfach kostenlose Immobilienbewertungen angeboten. Auch einige Immobilienmakler bewerben die kostenlose Immobilienbewertung. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, worin die Motivation des Dienstleisters besteht, eine kostenlose Dienstleistung anzubieten.

Immobilienmakler oder Bewertungsplattform

Der Immobilienmakler dürfte die Immobilienbewertung anbieten, um in Kontakt mit potenziell verkaufswilligen Immobilieneigentümern zu kommen. Nach der Immobilienbewertung hofft der Immobilienmakler auf einen Auftrag, die in Rede stehende Immobilie verkaufen zu dürfen.

Bei den kostenlosen Angeboten im Internet dürfte überwiegende die gleiche Motivation vorhanden sein. Die Plattformen verdienen schlussendlich ihr Geld damit, verkaufswilligen Eigentümern Immobilienmakler zu empfehlen, die mutmaßlich Gebühren für diese Leads zahlen oder die Plattform anderweitig am Geschäft zu beteiligen.

Zuweilen sind die Ergebnisse der Plattformen überraschend: nachdem dort zahlreiche Informationen zu dem zu bewertenden Haus abgefragt werden, erhält man eine E-Mail: „Der Wert Ihrer Immobilie liegt innerhalb einer Spanne von € 332.000 bis € 575.000“. Aha. Sehr hilfreich…

Verkehrswertgutachten

Für „richtige“ Gutachten bleibt nur der Weg zu einem qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung oder zum zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der jeweiligen Gemeinde.

Mit diesen Gutachten wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Der Begriff Verkehrswert ist im Gesetz – genauer gesagt im Baugesetzbuch § 194 – definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Quelle: § 194 Baugesetzbuch

Der Verkehrswert ist damit der am Markt am wahrscheinlichsten erzielbare Verkaufspreis. Zur Erstellung dieser Gutachten benötigt der Sachverständige eine Vielzahl an Unterlagen und Informationen. Weiter fordert er in der Regel einige Unterlagen und Bescheinigungen von Behörden an. Eine Ortsbesichtigung ist für die Erstattung eines Gutachtens obligatorisch. Nach diesen Vorarbeiten braucht es einige Zeit, bis das schriftliche Gutachten vorgelegt werden kann.

Eine kurze mündlichen Beratung eines Maklers oder das Eingeben einiger Informationen auf einer Internetplattform sind damit in keiner Weise vergleichbar.

Fazit

Wichtig ist, dass Sie sich im Vorweg genaue Gedanken darüber machen, aus welchem Grunde Sie den Wert Ihres Hauses schätzen lassen wollen.  Für Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt oder ähnliches dürfte am Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen kein Weg vorbeigehen.

Wer „nur mal eben“ den Wert seines Hauses wissen möchte kann beim Makler oder im Internet einen Anhaltspunkt gewinnen. Nicht mehr und nicht weniger. Für „nur mal eben“ ist das Gutachten des Sachverständigen überdimensioniert. Und zu kostspielig.